Fitnessstudiobeiträge müssen bei Lockdown erstattet werden

12. Juli 2021 ©
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Osnabrück (dpa/lni) - Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Betreiber eines in der Corona-Pandemie geschlossenen Fitnessstudios Mitgliedsbeiträge zurückzahlen muss.

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